Sonderabfälle gehören grundsätzlich nicht in den Kehricht und somit nicht in die Kehricht-verbrennungsanlage (KVA), weil diese dafür nicht entsprechend ausgerüstet ist: die Verbrennungstemperatur ist zu niedrig, um eine vollständige Verbrennung zu gewährleisten, und auch die Schadstoffreinigung mittels Rauchgaswäsche ist ungenügend. Die Verbrennung von Sonderabfällen in der KVA stellt deshalb ein erhebliches Umweltrisiko (vor allem für die Luft) dar. Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht über die Kanalisation in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) gelangen, weil dadurch der Ablauf des mikrobiotischen Abbaus gestört werden kann und die Gefahr einer Gewässer-verschmutzung entsteht. Ebenso riskant ist die wilde Ablagerung von Sonderabfällen wie z.B. Farbkessel, Autobatterien usw. auf Deponien oder im Freien: aus durchgerosteten Behältern können schädliche Flüssigkeiten in den Boden versickern und die Gewässer verschmutzen. Deponien mit solchen Altlasten müssen aufwendig saniert werden. Sonderabfälle dürfen deshalb nie im Freien deponiert werden.
Folgende Sonderabfälle werden anlässlich der Sammlung entgegengenommen, und zwar in
Form unverbrauchter Produkte, als Waren mit verfallenem Verbrauchsdatum oder als
angebrochene und leere Packungen, die Reste von schädlichen Stoffen enthalten. Die Abgabe sollte, wenn möglich, in der Originalpackung erfolgen, weil dadurch die Identifikation des Stoffes und die Vorsortierung erleichtert wird:
Form unverbrauchter Produkte, als Waren mit verfallenem Verbrauchsdatum oder als
angebrochene und leere Packungen, die Reste von schädlichen Stoffen enthalten. Die Abgabe sollte, wenn möglich, in der Originalpackung erfolgen, weil dadurch die Identifikation des Stoffes und die Vorsortierung erleichtert wird:
- Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Klebstoffe
- Fette, Seifen, Öle, Schmiermittel
- Reinigungs‐ und Desinfektionsmittel
- Kosmetika / Medikamente
- Chemikalien (Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger, Gifte usw.)
- Spraydosen, Druckgaspatronen
- Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvernichter,
- Dünger
- Fotochemikalien
- Quecksilber / Quecksilberthermometer
- Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
(z.B.: Altöl, Speiseöl, Motorenöl (Container); Metalle, Sperrgut, Glas etc.) oder für die eine
gesetzlich vorgeschriebene Rücknahmepflicht bei den Händlern besteht (z.B.: Batterien, Autobatterien, Akkus, Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Stromsparlampen etc.). Weiter werden auch keine Problemabfälle von Betrieben angenommen. Diese müssen von den Verursachern selbst in die LONZA AG Visp geliefert werden. Diese Entsorgungslösung für Betriebe gilt permanent und unabhängig von der jährlichen Sammelaktion; die Entsorgungskosten gehen dabei zu Lasten des Verursachers. Eine vorherige Anmeldung bei der LONZA AG ist erforderlich (Herr Beat Steinmann, Tel.: 027 948 53 13).
Gleichzeitig zur Sonderabfallsammlung werden auch in diesem Jahr Elektro‐ undgesetzlich vorgeschriebene Rücknahmepflicht bei den Händlern besteht (z.B.: Batterien, Autobatterien, Akkus, Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Stromsparlampen etc.). Weiter werden auch keine Problemabfälle von Betrieben angenommen. Diese müssen von den Verursachern selbst in die LONZA AG Visp geliefert werden. Diese Entsorgungslösung für Betriebe gilt permanent und unabhängig von der jährlichen Sammelaktion; die Entsorgungskosten gehen dabei zu Lasten des Verursachers. Eine vorherige Anmeldung bei der LONZA AG ist erforderlich (Herr Beat Steinmann, Tel.: 027 948 53 13).
Elektronikabfälle gesammelt. Folgende Gerätetypen werden kostenlos entgegengenommen:
- Büro‐, Telekommunikations‐ und Informatikgeräte (Fax‐/Kopiergeräte, Beamer, Scanner, Laptop, Monitore, Festplatten, Speichermedien, Computer, Drucker, Tastaturen, CD’s, Handys, Telefone, Kabel etc.);
- Unterhaltungselektronik (Fernseher, Video‐ und DVD‐Player, Radios, SAT‐Empfänger, Lautsprecher, Walkman, CD‐Player, MP3‐Player, Kassetten-recorder, Fotoapparate, Digitalkameras, Radiowecker etc.);
- Haushalts ‐ Klein‐ und ‐ Grossgeräte (Küchengeräte, Kaffeemaschinen, Alles-schneider, Kühlgeräte, Backöfen, Mixer, Bügeleisen, Toaster, Mikrowelle, Wasser-kocher, Geschirrspüler, Staubsauger, Nähmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie deren Zubehör etc.);
- Spielwaren mit elektr. Komponenten (Modelleisenbahn, ferngesteuerte Autos und Flugzeuge, batteriebetriebene Plüschtiere, Funkgeräte, elektr. Musikinstrumente etc.);
- Bau‐, Garten‐ und Hobbygeräte (elektr. Bohrmaschinen, Akku‐Schrauber, Druckluft‐Pumpen, Kettensägen, Heissluftgebläse, Kreissägen, Häcksler, elektr. Rasenmäher, Poliergeräte, Bewässerungssysteme, Winkelschleifer etc.).
An der Sammelaktion beteiligen sich 64 Oberwalliser Gemeinden, die im Verlaufe der nächsten 14 Tage mit dem Sammelfahrzeug der Ertag AG aufgesucht werden. Je nach Grösse der Gemeinde dauert der Aufenthalt zwischen 10 Minuten bis zu 2 Stunden. An den jeweiligen Sammelstellen werden die Sonderabfälle vom Fachpersonal entgegengenommen und direkt nach Stoffgruppen vorsortiert. Der Zeitplan und der jeweilige Standort des Sammelfahrzeugs werden auf unserer Homepage (www.abfall‐oberwallis.ch), durch die Presse (Walliser Bote, Radio Rottu), an den Infotafeln der Gemeinden und über Prospekte / Plakate / Flyer direkt an alle Haushalte publiziert.
Die Kosten der Sammelaktion werden nach dem bisher angewandten Verteilschlüssel, basierend auf Einwohnerzahl, Arbeitsplätzen und Fremdenbetten, von den Gemeinden übernommen.
Wir möchten die Oberwalliser Bevölkerung dazu auffordern, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen. (Einsatzplan, pdf)
Die Kosten der Sammelaktion werden nach dem bisher angewandten Verteilschlüssel, basierend auf Einwohnerzahl, Arbeitsplätzen und Fremdenbetten, von den Gemeinden übernommen.
Wir möchten die Oberwalliser Bevölkerung dazu auffordern, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen. (Einsatzplan, pdf)