ERFOLGREICHES RECYCLING VON WERTSTOFFEN

GUTE RÜCKLAUFQUOTEN BEI GLASFLASCHEN UND ELEKTRONIKSCHROTT

Brig-Glis/Oberwallis.- In den letzten Jahren wurde in der Schweiz für elektrische und elektronische Geräte sowie für Glasflaschen eine sogenannte vorgezogene Entsorgungsgebühr eingeführt, um die separate Sammlung und das Recycling zu verbessern. Nach Angaben des BUWAL (Bundesamt für Wald und Landschaft) hat sich diese Massnahme gut bewährt, weil sie zu markant höheren Recyclingquoten geführt hat. Anders verhält es sich mit der separaten Sammlung von PET-Flaschen (ohne Entsorgungsgebühr), die noch nicht ganz den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Elektro- und Elektronikgeräte
Im Verlauf der letzten Jahre wurde die vorgezogene Entsorgungsgebühr sukzessive auf alle elektrischen und elektronischen Gerätetypen eingeführt. Seit dem 1. Januar 2005 gilt sie nun auch für Fluoreszenzlampen und andere Leuchtmittel und seit dem 1. August 2005 auch für Leuchten. Ebenfalls inbegriffen sind Elektrowerkzeuge sowie elektrisch betriebene Sport- und Freizeitgeräte. Damit gilt für praktisch alle elektrischen und elektronischen Gerätetypen die kostenlose Rücknahme- und Entsorgungspflicht der Händler oder Verkaufsläden. Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird.

Seit Einführung und Ausweitung dieser Entsorgungsgebühr hat sich der Rücklauf der Geräte in der Schweiz markant erhöht, nämlich von 38’100 t im Jahre 2001 auf 76’023 t im Jahre 2004. Der Anteil pro Einwohner erhöhte sich damit von 5.3 auf 10.3 kg. Allein im Oberwallis wurden – im Rahmen der Sammelaktionen 2003 und 2004 – jeweils über 100 t Elektronikschrott gesammelt.

Glasflaschen
Auch auf Glasflaschen wird seit 2002 eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG), die im Kaufpreis enthalten ist, erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Volumen der Glasflasche: für die kleinsten Flaschen beträgt sie 2 Rappen, für Volumen von über 0.60 Liter 6 Rappen. Der Erlös aus dieser Gebühr wird an die berechtigten Sammler von Altglas (Gemeinden, Zweckverbände, Transporteure, Verwerter etc.) nach einem festgelegten Schlüssel verteilt, wodurch ein wesentlicher Teil der Sammel- und Verwertungskosten gedeckt werden kann. Seit dem 1.1.2005 gilt ein neuer Verteilerschlüssel: Scherben, farbgetrennt gesammelt, werden zu 100% entschädigt; Scherben farbgemischt, zu 60% (bisher 40%). Farbgetrenntes Sammeln wird, aufgrund des höheren Aufwandes, besser entschädigt.
Im Jahre 2004 wurden in der Schweiz 318’060 t Glasverpackungen verbraucht. In den Separatsammlungen konnten davon 303’977 t (41 kg/Person) wieder eingesammelt werden. Dies entspricht einem Rücklauf von 95.6% und verdeutlicht, dass sich das separate Sammeln von Glas in der Bevölkerung bestens etabliert hat. Im Oberwallis werden die Einnahmen aus der vorgezogenen Entsorgungsgebühr von der jeweiligen Entsorgungsfirma direkt den Gemeinden gut geschrieben. Die Umstellung von der gemischten auf farbgetrennte Glassammlung ist allerdings noch nicht in allen Gemeinden vollzogen.

PET-Flaschen
Die separate Sammlung von PET-Flaschen beruht auf einer freiwilligen Initiative des Vereins PET- Recycling Schweiz, dem die Mehrheit der Schweizer Getränkehändler angeschlossen ist und der ein eigenes Sammel- und Recyclingsystem aufgebaut hat. Die Verwertungsquote erhöhte sich im Jahre 2004 gegenüber dem Vorjahr um 3%, lag aber mit 74% immer noch unter der gesetzlichen Zielvorgabe von 75%. Die Verbesserung ist auf verstärkte Sammelanstrengungen der PET- Recyclingorganisation und der Städte- und Gemeindeverbände zurückzuführen. Aufgrund dieses Anstiegs hat der Bund vorerst auf die Einführung einer Pfandpflicht für PET-Flaschen verzichtet.

Abfallberatung Oberwallis

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