KÜHLSCHRÄNKE GRATIS ENTSORGEN!

NEUERUNGEN BEI DER ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ENTSORGUNG AB JANUAR 2003

Brig-Glis/Oberwallis.- Nachdem seit anfang 2002 ausgediente Geräte der Unterhaltungselektronik kostenlos zurückgegeben werden können, wird diese Regelung nun auch für Haushaltklein- und -grossgeräte eingeführt. Ab 1. Januar 2003 wird auch auf Kühlschränke, Staubsauger, Waschmaschinen usw. eine vorgezogenen Entsorgungsgebühr erhoben, weshalb auch diese Geräte bei den Verkaufsstellen oder einer zertifizierten Sammelstelle umsonst zurückgegeben werden können. Diese Lösung entspricht derjenigen für Büroelektronik- und Informatikgeräte, die bereits seit 1994 besteht sowie für Unterhaltungselektronik, die seit 2002 in Kraft ist.

Seit Mitte der 90er Jahre wird für das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sukzessive das Prinzip der vorgezogenen Entsorgungsgebühr eingeführt und auf die verschiedenen Grätetypen ausgedehnt; diese Gebühr soll die Kosten für die Entsorgung decken und ist im Kaufpreis dieser Geräte und Apparate bereits enthalten. Den Anfang machte 1994 die Branche mit Büro- und Informatikgeräten, 2002 folgte der Bereich der Unterhaltungselektronik und ab 2003 wird diese Regelung nun auch für Haushaltklein- und –grossgeräte eingeführt. Gebührenpflichtig sind damit nur noch Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes.

Rückgabepflicht der Konsumenten
Die entscheidene gesetzliche Neuerung für das Recycling von Elektro- und Elektronikschrott brachte 1998 die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Diese Verordnung unterstreich nicht nur das Verbot, Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Hauskehricht zu entsorgen oder auf eine Deponie zu bringen; sie verpflichtet auch den Konsumenten, sein ausgedientes Gerät einem Händler, Hersteller oder Importeur oder einem Entsorgungsunternehmen zurückgegeben. Zulässig ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammlung oder Sammelstelle, wobei die Gemeinden nicht verpflichtet sind, solche Sammelstellen anzubieten.

Rücknahmepflicht der Hersteller und Händler
Mit der Verordnung werden die Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich. Sie sind seither dazu verpflichtet, dieselben Geräte, die sie in ihrem Sortiment haben, unabhängig von einem Neukauf zurückzunehmen. Wer also Fernseher verkauft, muss die Rücknahme von sämtlichen Modellen akzeptieren.
Viele Geschäfte informieren inzwischen ihre Kundinnen und Kunden ausführlich über das eingeführte Rücknahmesystem. In der Regel ist dieses System mit dem S.EN.S-Label „Entsorgung gesichert!“ oder mit der „SWICO Recycling-Garantie“ gekennzeichnet, welche beide ein umweltverträgliches Entsorgungsverfahren gewährleisten.

Was ist neu ab Januar 2003?
Ab dem 1. Januar 2003 können nun auch alle ausgedienten Haushaltklein- und –grossgeräte, also Kühlschränke, Staubsauger, Waschmaschinen usw. sowie deren Zubehör, kostenlos zurückgegeben werden.
Damit ist die Finanzierung der Entsorgung und kostenlosen Rückgabe von folgenden elektrischen und elektronischen Geräten gesichert:

  • Büro-, Telekommunikations- und Informatikgeräte (Computer, Bildschirme, Tastaturen, externe Speicher, Modems, Scanner, Drucker, Plotter, Bänder, Kassensysteme, Handys, Kopierer, FAX sowie deren Zubehör);
  • Unterhaltungselektronik (Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler sowie deren Zubehör).
  • Haushaltklein- und –grossgeräte (z.B. Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Kühlgeräte, Backöfen, Waschmaschninen sowie deren Zubehör).

Diese Gerätetypen müssen an einer Verkaufsstelle (auch ohne Neukauf) oder bei einer der offiziellen regionalen Sammelstellen abgegeben werden.
Für folgende Gerätegruppe gibt es noch keine Vorfinanzierung, die Rückgabe ist deshalb kostenpflichtig:
Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes (Elektrowerkzeuge, elektrische Gartengeräte sowie deren Zubehör).
Für die Rücknahme dieser Geräte gelten zurzeit unterschiedliche Preise. Sie werden in der Regel auf Grund des Apparategewichtes berechnet.

Entsorgungsvignette für Kühlschränke bleibt bis 31.12.2002
Die Entsorgungsvignette für Kühlgeräte ist noch bis 31.12.2002 gültig, danach wird sie durch die vorgezogene Entsorgungsgebühr ersetzt. Kühlgeräte müssen also noch bis Ende Jahr mit der Entsorgungsvignette, zum Preis von derzeit Fr. 75.- (inkl. MWST) versehen werden. Nach dem 1.1.2003 dürfen keine Vignetten mehr verkauft werden; die Rückgabe überzähliger Vignetten an die S.EN.S (Stiftung Entsorgung Schweiz) ist nicht möglich.
Auch nach dem 1.1.2003 müssen Kühlgeräte den zertifizierten Recyclern zugückgegeben werden, damit diese die Entsorgungskosten verrechnen können. Offizielle S.EN.S-zertifizierte Sammelstelle im Oberwallis für ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte aller Art sind die Eingliederungs- und Dauerwerktstätten in Bitsch und Steg

Warum das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten?
Zielsetzung der Branche ist die Ausweitung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf sämtliche elektrischen und elektronischen Güter, damit in Zukunft die Rückgabe sämtlicher Geräte kostenlos wird und das Recycling weiter verbessert werden kann. Zahlreiche Komponenten elektrischer und elektronischer Geräte können nämlich wiederverwendet werden, wie das Glas von Bildschirnem, das Gold von Leiterplatten oder Metalle von Kühlgeräten. Andere Stoffe gelten als Sonderabfälle – am bekanntesten sind wohl die Kältemittel (FCKW) von Kühlgeräten -, die speziell behandelt und von spezialisierten Unternehmen beseitigt werden müssen. Eine gute Verwertung geht demnach auch einher mit einer guten Schadstoff-Entfernung.

Abfallberatung Oberwallis

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