Schlagwortarchiv für: Dispersionsfarben

Tarife

PREISÜBERSICHT

TARIFE



Sperrgut:


bis 85 kgCHF 50.00 pauschal
86 kg bis 750 kgCHF 36.00 Grundgebühr pro Anlieferung
+ CHF 0.18 pro kg
ab 750 kgCHF 0.22 pro kg
(Sperrgutpreise sind inkl. MWST)


Altholz:


bis 420 kgCHF 50.00 pauschal
ab 420 kgCHF 0.12 pro kg (inkl. MWST)

Wichtig: sortiert ohne andere Abfälle! Vor dem Kippen anmelden, Material muss vom KVA Personal unbedingt kontrolliert werden!

Geheimakten:

CHF 0.25 pro kg (inkl. MWST)

Schlämme:

CHF 0.22 pro kg (inkl. MWST)

Sonderabfälle:

Auf Anfrage.

  • Dispersionsfarben sowie neutrale Reinigungsmittel (ohne Gefahrensymbol) können in geschlossenen Kesseln zu max. 20 l separat abgegeben werden.

Folgende Sonderabfälle können unter Einhaltung der geltenden Anlieferbedingungen auf der Kehrichtverbrennungsanlage Gamsen entgegengenommen werden: 🔗Bewilligte VeVA-Codes KVA Gamsen

Achtung:

Nur brennbare Abfälle abliefern (maximale Länge 3 m),
keine explosiven und feuergefährlichen Stoffe,
keine gesundheitsgefährdenden Stoffe,
kein Bauschutt.
Keine Abfälle abliefern, für welche die Gemeinden Separatsammlungen organisieren (Glas, Altpapier, Karton, PET, Altöl, kompostierbare Abfälle u. a.).

Bei kleinen Mengen Sperrgutmarken benutzen Fr. 12.50 (Paket 2 m lang, 30 kg schwer)
oder für ganz kleine Mengen Fr. 5.00 (2 m lang, 10 kg schwer).

Beträge bis Fr. 50.00 müssen bar bezahlt werden.

Nutzliche Informationen:

  • Kontaktstellen der Kantone für die Erteilung von Betriebsnummern nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA):
    Dienststelle für Umwelt
    duw-veva@admin.vs.ch / Sekretariat:  027 606 31 50
    Avenue de la Gare 25, 1951 Sion
  • VeVA-Onlineportal
  • Bewilligte VeVA-Codes KVA Gamsen

Kehricht (Haushaltsabfälle)

ABFALLWEGWEISER

KEHRICHT (HAUSHALTSABFÄLLE)

Was: Brennbare Siedlungsabfälle, für die keine Wiederverwertung oder separate Entsorgung erforderlich ist:

  • Hausmüll, Ölflaschen aus Plastik, Schuhputzmittel.
  • Hygieneartikel, Windeln, Kleintiermist, Katzensand, Nylonstrumpf, Papierschnipsel, Backpapier, Servietten, Etiketten, Selbstkleber, Rasierklinge (gut verpackt), Staubsaugerbeutel, Tiefkühlverpackung, schmutzige Pizzaschachteln, Verbundverpackungen, beschichtete Kartons und Folien (wie Butterpapier), Plastikfüllmaterial, Neophyten, Wischgut, Zigarettenstummel, Hydrokügelchen, herkömmliche Glühbirnen u. a.
  • Nicht rezyklierbare Kosmetikverpackungen: Make-up-Produkte wie Lippenstift, Mascara, Lidschatten, Rouge, Eyeliner etc. Tube aus Kunststoff oder Pappe/Kunststoff. Deo-Sticks (ohne Plastikkugel). Jede Kosmetikverpackung, bei der Sie Zweifel an der korrekten Sortierung haben. Siehe weitere Infos zur korrekten Entsorgung von Kosmetikverpackungen.
  • Tonband- und Videokassetten.
  • Ausgetrocknete Dispersionsfarben (in geschlossenen Kesseln zu max. 20 L), neutrale Reinigungsmittel und Spraydosen ohne Gefahrensymbol.
  • Als Klein- und Grobsperrgut gelten Matratzen, Möbel, Kunststoffartikel, Teppiche, Skis usw., sowie grössere leere Gebinde (keine eisernen Gegenstände). Siehe weitere Informationen zum Sperrgut.
Was nicht:
Wie:
  • Abfall sorgfältig sortieren: brennbar / nicht-brennbar / Wertstoffe.
  • Hauskehricht wird nur in vorgeschriebenen Gebürensäcken mitgenommen.
  • Nur gebührenpflichtige Kehrichtsäcke, Sperrgutmarke und Container verwenden: siehe Preise und Verkaufsstellen.
  • In Ausnahmefällen wird loses Sperrgut (für leichte voluminöse Abfälle wie Styropor, Isolationsmaterial, Schafwolle usw.) in durchsichtigen und mit einer (1) Sperrgutmarke versehenen Plastiksäcken mitgenommen.
  • Neu Regelung ab 24.02.22: Wenn ein (1) schwarzer Sack (nicht Gebührenpflichtiger Sack) mit einer (1) Sperrgutmarke versehen abgegeben wird, kann dieser durch die Abfuhr mitgenommen werden (Achtung! maximale Gewicht der Sperrgutmarke).

Wann

/Wo

  • Kehricht am Abfuhrtag vor 7.00 Uhr morgens am Abholort bereitstellen
  • Siehe Abfuhrfahrplan
Wichtig
  • Das verbrennen von Abfällen jeglicher Art im freien sowie in Cheminéeanlagen ist grundsätzlich verboten!

WEITERE INFORMATIONEN

VBSA Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen, www.vbsa.ch