Was: |
Brennbare Siedlungsabfälle, für die keine Wiederverwertung oder separate Entsorgung erforderlich ist:
- Hausmüll, Ölflaschen aus Plastik, Schuhputzmittel
- Hygieneartikel, Katzensand, Nylonstrumpf, Papierschnipsel, Backpapier, Servietten, Etiketten, Selbstkleber, Rasierklinge (gut verpackt), Staubsaugerbeutel, Tiefkühlverpackung, schmutzige Pizzaschachteln, beschichtete Kartons und Folien (wie Butterpapier), Plastikfüllmaterial, Neophyten, Wischgut, Zigarettenstummel u. a.
- Nicht rezyklierbare Kosmetikverpackungen: Make-up-Produkte wie Lippenstift, Mascara, Lidschatten, Rouge, Eyeliner etc. Tube aus Kunststoff oder Pappe/Kunststoff. Deo-Sticks (ohne Plastikkugel). Jede Kosmetikverpackung, bei der Sie Zweifel an der korrekten Sortierung haben. Siehe weitere Infos zur korrekten Entsorgung von Kosmetikverpackungen.
- Tonband- und Videokassetten.
- Als Klein- und Grobsperrgut gelten Matratzen, Möbel, Kunststoffartikel, Teppiche, Skis usw., sowie grössere leere Gebinde (keine eisernen Gegenstände). Siehe weitere Informationen zum Sperrgut.
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