ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG OBERWALLIS: TROTZ GROSSEN FORTSCHRITTEN WIRD NOCH VIEL ABFALL ACHTLOS WEGGEWORFEN (TEXT VON 1998)

„WILDE“ DEPONIEN ENTLANG DER KANTONSSTRASSE FIESCHERWALD – FÜRGANGEN

In der Oberwalliser Abfallwirtschaft wurden im Verlaufe der letzten Jahre und Jahrzehnte grosse Fortschritte erzielt. Eine umweltgerechte Abfall-Entsorung ist inzwischen ein Anliegen von breiten Teilen der Bevölkerung. Trotzdem gibt es immer noch Formen „wilder“ Kehricht-Entsorgung, indem Abfälle aller Art in Wälder, Bäche, Flüsse, Schluchten und Kanäle geworfen werden. Wie eine Überprüfung der Abfallberatung Oberwallis ergab, werden zu diesem Zweck besonders unbewohnte und bewaldete Abschnitte entlang der Kantonsstrasse am Rhoneufer missbraucht, namentlich auf dem Abschnitt Fiescherwald – Fürgangen.

Die erwähnten Streckenabschnitte führen durch unbewohntes Gebiet, das talseits in die dicht bestockten Steilhänge des Rhoneufers abfällt. Auf diesen Strecken scheint es übliche Praxis, Hausmüll von fahrenden oder parkenden Autos aus in den Wald oder gar in die Rhone zu werfen. So ist der Fiescherwald zwischen Ortsausgang Fiesch und Fürgangen mit Verpackungsmüll, Haushaltsgeräten und Sperrmüll übersäht. Auffallend häufig sind die Abfallhaufen bei den vorhandenen Ausweichstellen, die vor allem von Durchreisenden als Picknickplatz genutzt werden, wobei sämtliches Verpackungsmaterial liegengelassen wird. Besonders gravierend sind aber die grösseren „wilden Deponien“ ausgangs Fürgangen, wo offensichtlich regelmässig und systematisch Abfälle „wild“ entsorgt werden. Neben gefüllten schwarzen Kehrichtsäcken und wiederververtbaren Abfällen (Glas, Papier, Metalle) finden sich hier grössere Mengen Sperrmüll mit Sonderabfällen wie Altölbehälter und Tierkadaver vermischt. Wegen der Steilheit des Ufers gelangt ein Teil der Abfälle direkt in die Rhone.

Ungebrochene Wegwerfmentalität
Erfahrungsgemäss ist eine Zunahme „wilder Deponien“ im Zusammenhang mit der Einführung der Kehrichtsackgebühr zu beobachten, was im vorliegenden Fall gewiss zutrifft (alle Gemeinden im nahen und ferneren Einzugsgebiet haben seit einiger Zeit die Sack- gebühr eingeführt, und nicht wenige Zeitgenossen nehmen längere Autofahrten in Kauf, um ein paar Franken Gebühren zu sparen); die Situation im Fiescherwald ist allerdings schlimmer als anderswo und erinnert an Abfallhalden von vor deissig Jahren, als die Wegwerfmentalität noch weit verbreitet war. Heutzutage ist ein solches Verhalten umso unverständlicher, als ja die meisten Stoffe wiederverwertbare Abfälle sind (Eisen, Metalle, Papier / Karton. PET- und und Glasflaschen), welche kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden können.

Von der Bierflasche bis zum Bettgestell
Beim grössten Teil der im Fiescherwald und am Rhoneufer verstreuten Abfälle handelt es sich um Verpackungsmaterial wie Papier und Karton, Glas- und Petflaschen, Alu- und Weissblechdosen. Daneben finden sich aber auch Plastikeimer, Turnschuhe, Bettgestelle, PVC-Röhren, Haushaltsgeräte, Bestandteile von Autokarrosserien, und – wenn auch in geringen Mengen – Sonderabfälle wie Ölbehälter und Tierkadaver. Die meisten Verpackungsabfälle werden offensichtlich aus fahrenden Autos in den Wald geworfen, oder, nach beendetem Picknick, einfach liegengelassen. Grössere Abfallmengen dagegen (gefüllte schwarze Kehrichtsäcke) und grössere Stücke Sperrmüll (Haushaltsgeräte, Möbel usw.) werden systematisch und regelmässig bei Nacht und Nebel entsorgt.

Negative Auswirkungen „wilder“ Ablagerungen
Obwohl der „billigste“ aller Entsorgungswege, die sogenannte „wilde“ Deponie, seit dem 1. Juli 1972 durch das Gewässerschutzgesetz verboten ist, werden – wie unser Beispiel zeigt – heute immer noch beträchtliche Mengen der anfallenden Siedlungsabfälle in den obgenannten Wald- und Gebüschpartien entlang der Kantonsstrasse entsorgt. Die Folgen dieser Art Abfallbeseitigung können für Mensch, Tier und Umwelt verheerend sein:

  • Durch wilde und ungeordnete Ablagerungen im Wald entstehen Brand- Gas- und Sickerwasserschäden am Baumbestand. Für das Wild bestehen Verletzungsgefahren. Der Erholungswert wird beeinträchtigt.
  • Wilde und ungeordnete Ablagerungen über Grundwasser und/oder in den Gewässern führen zu Verunreinigungen durch Sickerwasser. Die Ufervegetation wird zerstört und das Landschaftsbild beeinträchtigt.
  • Sickerwasser kann auch über Meliorationsleitungen ein Gewässer verunreinigen. Nebst der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes besteht Infektionsgefahr für Tier und Mensch. Bei einem Brand entstehen starke Rauch- und Gasemissionen.

Deshalb gehören nicht wiederverwertbare Abfälle grundsätzlich in die ordentliche Kehrichtabfuhr (stark schadstoffhaltige Sonderabfälle ausgenommen), damit sie in der KVA Gamsen verbrannt werden können. Denn die KVA verfügt über die entsprechenden Einrichtungen, um die bei der Verbrennung entstehenden Schadstoffe weitgehend herauszufiltern.
Verwertbare Abfälle müssen in die kommunale Separatsammlung gebracht werden, damit sie der Wiederverwertung zugeführt werden können.
Sonderabfälle schliesslich, müssen wegen des teilsweise hohen Umweltrisikos getrennt gesammelt und bei der jährlich durchgeführten Sammelaktion für Sonderaubfälle aus dem Haushalt abgegeben werden.

„Wildes“ Deponieren ist seit 1971 verboten
Bereits das Gewässerschutzgesetz vom 8.10.71 verbietet „wilde“ Ablagerung oder Deponien von Abfällen. Inzwischen haben die meisten Oberwalliser Gemeinden in ihren Kehrichtreglementen ein eigenes Ablagerungsverbot mit entsprechenden Sanktionen aufgenommen.

Neben dem Verbot gelten heute für Massnahmen im Abfallbereich für Bund, Kanton und Gemeinden folgende Grundsätze:

  • Abfälle möglichst vermeiden
  • Verschiedene Abfallarten nicht miteinander vermischen
  • Wiederverwertbare Abfälle möglichst umweltverträglich verwerten
  • Nicht wiederverwertbare Abfälle umweltverträglich beseitigen.

Information und Kontrolle
Die betroffenen Gemeinden sind für die auf ihrem Territorium legal oder illegal gelagerten Abfälle zuständig und müssen für deren fachgerechte Beseitigung sorgen. Alle zuständigen Gemeinden verfügen über homologierte Kehrichtreglemente mit verursachergerechter Kehrichtsackgebühr. Diese Reglemente enthalten ein eigenes Ablagerungsverbot, das bei Zuwiderhandlungen mit Bussen bis zu Fr. 5000.- bestraft werden kann.

Um die Einhaltung dieser Bestimmungen auch zu gewährleisten, ist eine systematische Kontrolle erforderlich. Zugegebenermassen sind die erwähnten Gebiete sehr schwierig zu überwachen, weil es sich um unbewohnte Gegenden, mit wenig Verkehr zu Randzeiten handelt und die illegale Kehrichtentsorgung direkt aus dem vorbeifahrenden oder kurz parkenden Auto kaum festzustellen, geschweige denn zu ahnden ist. Zusätzlich zu Kontrollmassnahmen sind Informations- und Verbotstafeln an den exponiertesten Stellen empfehlenswert, um Einheimische und Durchreisenden auf das Problem und die zu erwartenden Sanktionen aufmerksam zu machen; die bestehenden Ausweichstellen entlang der Kantonsstrasse sollten entweder durch Abzäunen aufgehoben oder mit einer minimalen Abfallinstruktur mit beschrifteten Abfalleimern ausgestattet werden.

Öffentlichkeitsarbeit
Erfahrungsgemäss ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit für eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung von grosser Bedeutung. Dabei sollten nicht nur die Vorschriften, sondern auch die Gründe dafür bekannt gemacht werden. Die Gemeinde sollte die Bevölkerung auch immer wieder auf die vielfältigen Möglichkeiten der Abfallvermeidung hinweisen. Durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit kann die Akzeptanz bei der Bevölkerung gesteigert werden.

Gleichzeitig muss auf die bestehenden Möglichkeiten der Separatsammlungen hingewiesen und die erforderliche Infrastruktur optimiert werden. Dazu zählt die Organisation einer regelmässigen Separatabfuhr und die Einrichtung von Sammelstellen mit geeigneten Sammelbehältern für Wert- und Problemstoffe. Sammelstelle und Container sollten klar beschriftet und gekennzeichnet sein und folgende Informationen tragen: Sammelstoff, Liste aller erwünschten Stoffe und Gegenstände, Liste von unerwünschten Gegenständen.

Abfallberatung Oberwallis

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