Was: |
Brennbare Siedlungsabfälle, für die keine Wiederverwertung oder separate Entsorgung erforderlich ist:
- Hausmüll, Ölflaschen aus Plastik, Schuhputzmittel.
- Hygieneartikel, Windeln, Kleintiermist, Katzensand, Nylonstrumpf, Papierschnipsel, Backpapier, Servietten, Etiketten, Selbstkleber, Rasierklinge (gut verpackt), Staubsaugerbeutel, Tiefkühlverpackung, schmutzige Pizzaschachteln, Verbundverpackungen, beschichtete Kartons und Folien (wie Butterpapier), Plastikfüllmaterial, Neophyten, Wischgut, Zigarettenstummel, Hydrokügelchen, herkömmliche Glühbirnen u. a.
- Nicht rezyklierbare Kosmetikverpackungen: Make-up-Produkte wie Lippenstift, Mascara, Lidschatten, Rouge, Eyeliner etc. Tube aus Kunststoff oder Pappe/Kunststoff. Deo-Sticks (ohne Plastikkugel). Jede Kosmetikverpackung, bei der Sie Zweifel an der korrekten Sortierung haben. Siehe weitere Infos zur korrekten Entsorgung von Kosmetikverpackungen.
- Tonband- und Videokassetten.
- Ausgetrocknete Dispersionsfarben (in geschlossenen Kesseln zu max. 20 L), neutrale Reinigungsmittel und Spraydosen ohne Gefahrensymbol.
- Als Klein- und Grobsperrgut gelten Matratzen, Möbel, Kunststoffartikel, Teppiche, Skis usw., sowie grössere leere Gebinde (keine eisernen Gegenstände). Siehe weitere Informationen zum Sperrgut.
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Was nicht: |
- Abfälle, für welche die Gemeinden Separatsammlungen organisieren: Glas, Altpapier, Karton, Altöl, Altmetall, kompostierbare Abfälle u.a.
- Rückgaben an Fachhandel: Batterien, Akkus • Chemikalien (Gift- und Sonderabfälle) • Elektronikgeräte • leere Plastikflaschen aus Haushalten • Medikamente, Spritze • PET-Getränkeflaschen • LED – Lampen • Leuchtstoff- / Energiesparlampen usw.
- Halbvolle Flaschen, insbesondere von Produkten mit Gefahrensymbol, müssen am Kundendienst des Detailhandels zurückgegeben werden.
- unverschlossene und überfüllte Säcke.
- Mehrere Schwarze Säcke mit nur 1 Sperrgutmarke werden nicht abgeführt.
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