„WILDE“ DEPONIEN ENTLANG DER KANTONSSTRASSE

Brig-Glis/Oberwallis.- Die Oberwalliser Abfallbewirtschaftung ist ingesamt auf gutem Wege, was die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen und die Trennung von Verbrennungsmüll und Wertstoffen wie Glas, Papier usw. betrifft. Fälle von nicht korrekter Entsorgung in Form von „wildem“ Deponieren kommen aber leider immer noch vor. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein solches Beispiel einer „wilden“ Deponie an der Kantonsstrasse – aber auch um ihre vorbildliche Beseitigung.

Entlang der Kantonsstrasse, insbesondere zwischen Brig und Gletsch, gibt es zahlreiche inoffizielle, nicht-befestigte Plätze, die von den Verkehrsteilnehmern als Halte- und Rastplätze genutzt werden; sie dienen aber auch als temporäre oder permanente Parkplätze, zum Abstellen ausgedienter Motorfahrzeuge und Geräte oder – wie im vorliegenden Fall – der kostenlosen Entsorgung von Abfällen aller Art. Diese Plätze liegen in der Regel ausserhalb des Siedlungsgebietes, sind nicht als offizielle Halte- oder Rastplätze gekennzeichnet oder ausgestattet und scheinen deshalb zur illegalen Müllentsorgung geradezu einzuladen. Dabei wird nicht nur ordentlicher Hauskehricht „wild“ entsorgt, sondern auch Wertstoffe wie Papier, Glas und Metalle oder sogar Kühlschränke oder Autobatterien werden abgelagert. Letztgenannte enthalten bekanntlich schadstoffhaltige Komponenten, die bei dieser Art Lagerung im Freien in Boden und Gewässer gelangen und Mensch und Umwelt belasten können. Ein solches Verhalten ist umso fahrlässiger, als ja die meisten dieser Abfallsorten inzwischen kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen (Papier, Glas, Metall) abgegeben oder zu den Verkaufsstellen (Batterien, Kühlschränke) zurückgebracht werden können.

Das oft vorgebrachte Argument, diese Deponien würden von durchreisenden Touristen stammen, sticht nur sehr bedingt. Denn welcher Tourist nimmt schon seine ausgediente Batterie oder seinen alten Kühlschrank mit auf Reisen, um sie ausgerechnet im Oberwallis umsonst zu entsorgen?

Grundsätzlich sind die Gemeinden für das Kehrichtwesen auf ihrem Territorium zuständig; sie sind zur regelmässigen Kontrolle verpflichtet, vor allem auch von sogenannten neuralgischen Punkten, die sich – weil unbeobachtet – besonders gut für die „wilde“ Entsorgung eignen. Wehret den Anfängen, ist auch hier die Devise, denn hat sich erstmal eine kleine Menge angehäuft, sinkt die Hemmschwelle rapide und der Müllhaufen wächst sehr schnell an. Für die Gestaltung der Plätze entlang der Kantonsstrasse ist aber auch die Mitarbeit des kantonalen Strassendienstes erwünscht, diese mit einem Deponieverbot zu signalisieren und für eine minimale Ausstattung mit Abfalleimern zu sorgen.

Im vorliegenden Fall hat die Abfallberatung die zuständige Gemeinde auf die „wilde“ Deponie an der Kantonsstrasse aufmerksam gemacht. Die Gemeinde hat daraufhin, wie beiliegendes Foto dokumentiert, innert kurzer Frist die Deponie geräumt, die Abfälle fachgerecht entsorgt und eine Verbotstafel angebracht. Wir möchten dieser Gemeinde zu ihrem entschlossenen Handeln gratulieren und dieses Beispiel zur Nachahmung empfehlen.

Abfallberatung Oberwallis

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